Laut § 7 der Satzung Absatz e): „Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während seiner Amtsperiode aus, so wählt der verbleibende Vorstand ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen, das in der nächsten Mitgliederversammlung bestätigt werden muss.“ kann der Vorstand ein neues Vorstandsmitglied wählen. Herr Steinbach ist 2020 aus gesundheitlichen Gründen und auf eigenem Wunsch ausgeschieden.
Der Vorstand der AGP wählte am 15.06.2021 in seiner Vorstandssitzung einstimmig Herrn Christian Ochmann in den Vorstand. Herr Ochmann hat die Wahl angenommen.