Gesetz zur Versorgung mit Kabelfernsehen

In den Medien erfolgt zur Zeit eine große Informationskampagne zur Änderung des Gesetzes zur Versorgung mit Kabelfernsehen.
In einigen Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften mussten die Mieter Kabelgebühren bezahlen, egal ob der Dienst genutzt wurde.
Das ändert sich ab 01.07.2024. Jetzt muss jeder Mieter seinen eigenen Vertrag abschließen.
Das trifft auf die Mitglieder der AGP nicht zu, da bereits jeder seinen eigenen Vertrag mit der AGP hat.
Sie haben deshalb keinen Handlungsbedarf und müssen nichts unternehmen.
Auch nach dem 01.07.2024 werden Sie weiterhin in gewohnter Weise durch uns mit Fernseh- und Rundfunkprogrammen versorgt.