Die Vereinsmitglieder haben zur Errichtung und den Betrieb der Antennenanlage einschließlich aller Nebenkosten und Aufwendungen Vereinsbeiträge zu entrichten.
Die ordnungsgemäße Bezahlung der Beiträge ist die Pflicht aller Mitglieder des Vereins. Die Erteilung eines SEPA Lastschriftmandates zum Einzug der Beiträge hilft uns wesentlich.
Die jährlichen Unterhaltungsbeiträge sind bis zum 31.01. des laufenden Jahres ohne zusätzliche Aufforderung fällig.
Vorschau auf einen möglichen Lastschrifteinzug
Bei Mitgliedern, welche uns ein SEPA – Lastschriftmandat erteilt haben, erfolgt der Einzug der Beiträge nach der vereinbarten Zahlungsweise
vierteljährlich: am 20.Januar; 20.April; 20.Juli; 20.Oktober eines Jahres
halbjährlich : am 20.Januar und 20.Juli eines Jahres
jährlich : am 20.Januar eines Jahres
Wenn der 20. des Monates kein Bankgeschäftstag ist, dann fällt der Einzug auf den nächstfolgenden Bankgeschäftstag.
Eine monatliche Zahlungsweise mit Lastschrift ist nicht möglich.
Mitglieder haben nachfolgende Beiträge zu entrichten:
monatlicher Unterhaltungsbeitrag für einen Hauptanschluss für Mitglieder bis Eintrittsdatum 31.12.2013 | 8,00 Euro |
monatlicher Unterhaltungsbeitrag für einen Hauptanschluss für Mitglieder ab Eintrittsdatum 01.01.2014 | 9,50 Euro |
monatlicher Unterhaltungsbeitrag für jeden weiteren Nebenanschluss | 1,00 Euro |
Sonderausstattungen | nach Aufwand |
Jedem Mitglied steht ein Hauptanschluss in normgerechter, aber einfacher Ausführung am Hausübergabepunkt (HÜP) zu. Mehrkosten für Sonderausstattungen, insbesondere bei Neu- und Umbauten (z. B. Nebenanschlüsse, Spezialwünsche für Kästen, Hauseinführungen für Kabel in Keller o. ä.), gehen zu Lasten des Mitgliedes. Die Beauftragung hat direkt bei unserem Servicepartner zu erfolgen.
Der unterschiedliche Beitrag ergibt sich daraus, dass Mitglieder mit Eintrittsdatum bis 31.12.2013 einen Mitgliedergrundbeitrag entrichtet haben.
Der Mitgliedergrundbeitrag für einen Hauptanschluss, der für Mitglieder mit Eintrittsdatum bis zum 31.12.2013 fällig war unterliegt einer jährlichen Abschreibung von 20%. Bei vorzeitigem Austritt aus der Antennengemeinschaft Penig erfolgt eine anteilmäßige Rückerstattung des Mitgliedergrundbeitrages. Die Abschreibung wird dabei auf den Monat genau berechnet.
In begründeten Ausnahmefällen kann es notwendig sein, die Höhe und Art der Beitragszahlung in gesonderten Anschlussverträgen zwischen Vorstand und Vertragspartner zu regeln.
Mahnungen
Die unpünktliche Zahlung von Beiträgen ziehen gebührenpflichtige Mahnungen nach sich. Ungedeckte Konten im Falle des Einzugsverfahrens, haben Retouren mit Retourengebühren der Banken zur Folge. Diese werden dem säumigen Zahler weiter berechnet.
Der säumige Zahler wird zweimal gemahnt, danach wird der Anschluss gesperrt und der Vorgang an einen Rechtsbeistand weitergeleitet. Die Kosten dafür trägt der säumige Zahler.
Eine Wiederaufschaltung erfolgt erst nach Bezahlung sämtlicher Außenstände.
erste Mahnung | 2,50 Euro |
zweite Mahnung | 5,00 Euro |
Retourengebühren der Banken | lt. Beleg |
Abtrenn- und Aufschaltgebühr | 40,00 Euro |
Kosten für Rechtsbeistand | lt. Beleg |
Der Verein arbeitet mit den Mitglieds- und Unterhaltungsbeiträgen kostendeckend und erwirtschaftet keinen Gewinn.
Rücklagen werden zur weiteren Modernisierung und Ausbau der Antennenanlage verwendet.
Penig, den 01. Januar 2020
Beitrags- und Gebührenordnung der Antennengemeinschaft Penig (gültig ab 1.1.2014)
Die Vereinsmitglieder haben zur Errichtung und den Betrieb der Antennenanlage einschließlich aller Nebenkosten und Aufwendungen Vereinsbeiträge zu entrichten.
Die ordnungsgemäße Bezahlung der Beiträge ist die Pflicht aller Mitglieder des Vereins. Die Erteilung eines SEPA Lastschriftmandates zum Einzug der Beiträge hilft uns wesentlich.
Die jährlichen Unterhaltungsbeiträge sind bis zum 31.01. des laufenden Jahres ohne zusätzliche Aufforderung fällig.
Vorschau auf einen möglichen Lastschrifteinzug
Bei Mitgliedern, welche uns ein SEPA – Lastschriftmandat erteilt haben, erfolgt der Einzug der Beiträge nach der vereinbarten Zahlungsweise
vierteljährlich: am 20.Januar; 20.April; 20.Juli; 20.Oktober eines Jahres
halbjährlich : am 20.Januar und 20.Juli eines Jahres
jährlich : am 20.Januar eines Jahres
Wenn der 20. des Monates kein Bankgeschäftstag ist, dann fällt der Einzug auf den nächstfolgenden Bankgeschäftstag.
Eine monatliche Zahlungsweise mit Lastschrift ist nicht möglich.
Mitglieder haben nachfolgende Beiträge zu entrichten:
monatlicher Unterhaltungsbeitrag für einen Hauptanschluss für Mitglieder bis Eintrittsdatum 31.12.2013 | 6,20 Euro |
monatlicher Unterhaltungsbeitrag für einen Hauptanschluss für Mitglieder ab Eintrittsdatum 01.01.2014 | 9,50 Euro |
Einmaliger Mitgliedsbeitrag für jeden weiteren Nebenanschluss | 40,00 Euro |
monatlicher Unterhaltungsbeitrag für jeden weiteren Nebenanschluss | 1,00 Euro |
Es wird für neue Mitglieder ab 01.01.2014 kein Mitgliedergrundbeitrag mehr fällig.
In begründeten Ausnahmefällen kann es notwendig sein, die Höhe und Art der Beitragszahlung in gesonderten Anschlussverträgen zwischen Vorstand und Vertragspartner zu regeln.
Der Mitgliedergrundbeitrag für einen Hauptanschluss, der für Mitglieder mit Eintrittsdatum bis zum 31.12.2013 fällig war unterliegt einer jährlichen Abschreibung von 20%. Bei vorzeitigem Austritt aus der Antennengemeinschaft Penig erfolgt eine anteilmäßige Rückerstattung des Mitgliedergrundbeitrages. Die Abschreibung wird dabei auf den Monat genau berechnet.
Mahnungen
Die unpünktliche Zahlung von Beiträgen ziehen gebührenpflichtige Mahnungen nach sich. Ungedeckte Konten im Falle des Einzugsverfahrens, haben Retouren mit Retourengebühren der Banken zur Folge. Diese werden dem säumigen Zahler weiter berechnet.
Der säumige Zahler wird zweimal gemahnt, danach wird der Anschluss gesperrt und der Vorgang an einen Rechtsbeistand weitergeleitet. Die Kosten dafür trägt der säumige Zahler.
Eine Wiederaufschaltung erfolgt erst nach Bezahlung sämtlicher Außenstände.
erste Mahnung | 2,50 Euro |
zweite Mahnung | 5,00 Euro |
Retourengebühren der Banken | lt. Beleg |
Abtrenn- und Aufschaltgebühr | 40,00 Euro |
Kosten für Rechtsbeistand | lt. Beleg |
Der Verein arbeitet mit den Mitglieds- und Unterhaltungsbeiträgen kostendeckend und erwirtschaftet keinen Gewinn.
Rücklagen werden zur weiteren Modernisierung und Ausbau der Antennenanlage verwendet.